Berufsorientierung in der 9. Klasse:
Ausbildungsnavi:

Thüringe Schulgesetz:
§ 47 a Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung
Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung ist an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schu-
len verpflichtender Bestandteil der Lehrpläne. Die Schule fördert durch Maßnahmen der praxisorientierten
und individuellen beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung und Wissensvermittlung die Entwicklung
der Berufswahlkompetenz und die Orientierung in der Arbeitswelt des Schülers, um den Übergang in eine
Ausbildung, ein Studium oder einen Beruf zu unterstützen. Dabei werden Eltern, die Bundesagentur für
Arbeit, Kammern, Gewerkschaften, Hochschulen, Unternehmen und weitere außerschulische Partner, die an
Bildung und Erziehung beteiligt sind, einbezogen.